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Keine Mittellosigkeit bei Immobilienvermögen
Betreuungsrecht
Ein Betreuter ist auch dann nicht mittellos, wenn die Verwertung des Grundstücksvermögens, über das er verfügt, längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist rechtlich nicht möglich, bis zur Abwicklung der Verwertung die Vergütung des Betreuers darlehensweise aus der Staatskasse vorzustrecken.
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