Anlage in Renten- und Aktienfonds ist möglich

Betreuungsrecht

Bei größeren Vermögen sind für längerfristige Anlagen von Geld auch Renten- und Aktienfonds in Betracht zu ziehen. Bei Zweifeln an der Wirtschaftlichkeit einer Anlageform muss ggf. ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.


OLG Schleswig, 03.11.1999 - Az: 2 W 154/99

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