Verfahrenspfleger zur Wahrung des rechtlichen Gehörs

Betreuungsrecht

Es ist unerläßlich, einen Verfahrenspfleger für den Betroffenen zu bestellen, der das dem Betroffenen zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann, wenn der Inhalt eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Betreuung dem Betroffenen nicht vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor der persönlichen Anhörung bekannt gegeben wurde.


OLG München, 17.10.2005 - Az: 33 Wx 43/05

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Vielen lieben Dank für die kopetente und prompte Bearbeitung meines Anliegens.
Ich hoffe das Ihre Antwort auch bei der Gegenpartei Gehör und ...

Warren, Frankfurt am Main

Ob mein Problem gelöst ist, kann ich erst in 3 Wochen beurteilen.

Gerhard Strauss, Frankreich