Unbegründete Überschreitung der Überprüfungsfrist bei Unterbringung

Betreuungsrecht

Die unbegründete Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 10 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt den Betroffenen in seinen Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG.

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