Verlängerung einer Unterbringung

Betreuungsrecht

Im Verfahren betreffend die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme gelten sämtliche Verfahrensgarantien für die Erstentscheidung uneingeschränkt, insbesondere die zwingende Anhörung des Betroffenen gemäß § 319 FamFG (im Anschluss an BGH, 16.9.2015 - Az: XII ZB 250/15).

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