Unterbringung - im Beschwerdeverfahren muss Rücksprache mit den behandelnden Ärzten gehalten werden!

Betreuungsrecht

Zur Begründung der Nichtabhilfe im Beschwerdeverfahren wegen einer Unterbringung genügt der Hinweis auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses sowie darauf,

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Heinrich Brustkern, Bonn