Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen

Betreuungsrecht

Es steht einem Betroffenen frei, zu Lebzeiten für eine angemessene Bestattung Vorsorge zu treffen. Hierbei ist eine Sterbegeldversicherung über EURO 3.000 nicht unangemessen und dem Schonvermögen nach § 90 SGB-XII zuzurechnen.


OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - Az: 3 W 79/05

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