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- Vermögen und Vermögenssorge
Urteile - Vermögen und Vermögenssorge
Betreuungsrecht
Im Aufgabenbereich der
Vermögenssorge sind bestimme Pflichten des
Betreuers gegenüber dem Betreuungsrecht geregelt. Hierbei geht es u.a. um die (mündelsichere) Geldanlage, die Verwaltung des Vermögens und von bestehenden Sachwerten.
Zudem muss ein
Betreuter die Vergütung eines für ihn bestellten
Berufsbetreuers aus seinem Einkommen und Vermögen bezahlen, solange er nicht mittellos ist.
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