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Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen

Betreuungsrecht

Das Pflegeheim muss die Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, als Regelleistung leisten. Finanzielle Aufwendungen hierfür kann das Heim somit nicht als als Zusatzleistung oder sonstige Leistung abrechnen.


VG Stuttgart, 13.01.2011 - Az: 4 K 3702/10

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Andrea Besler, Ludwigsburg