Ist die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenkonflikte die Einrichtung einer
Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an BGH, 16.07.2014 - Az:
XII ZB 142/14).