Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.103 Anfragen

Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines vorgeschlagenen Betreuers

Betreuungsrecht

Nach § 1908 d BGB ist eine Betreuung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Hierfür genügt es, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nur eine der Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers nicht mehr vorliegt.

Da nach § 1896 Abs. 1 a BGB gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf, ist deshalb eine bestehende Betreuung aufzuheben, wenn sich der Betroffene mit freiem Willen gegen die Betreuung entscheidet.

Nichts Anderes kann gelten, wenn ein Betroffener, der in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen, zwar grundsätzlich mit der Fortführung einer für ihn eingerichteten Betreuung einverstanden ist, dies aber mit der Bedingung verknüpft, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist.

Auch in diesem Fall widerspräche die Fortführung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (§ 1896 Abs. 1 a BGB).

Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines anderen als dem von ihm gewünschten Betreuer auf einer freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre.

Deshalb ist in diesem Fall auch bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben.

Eine von dem volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB.


BGH, 07.12.2016 - Az: XII ZB 346/16

ECLI:DE:BGH:2016:071216BXIIZB346.16.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.103 Beratungsanfragen

Anmerkung: Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Sie bestätigen unsere Sichtweise und begründen diese gut verständlich. Wir können nun etwas ...

Verifizierter Mandant

Herr Voß ist vom Eindruck her ein sehr kompetenter und korrekter Rechtsanwalt, welcher sich dem Thema auf breiter Ebene angenommen hat und auch bei ...

Verifizierter Mandant