Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung?

Betreuungsrecht

Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl nicht möglich.

Die Betreuungsanordnung stellt das "ob" einer Entscheidung über die Betreuung dar, die bei Bejahung zwangsläufig die Betreuerauswahl als "wie" der Entscheidung nach sich zieht. Ficht der Beschwerdeführer die Betreuungsanordnung an, beinhaltet das zwangsläufig eine Anfechtung der Betreuerauswahl. Für ihn besteht mithin kein Anlass, auch die mit der Anordnung der Betreuung einhergehende Betreuerauswahl ausdrücklich anzufechten.


BGH, 02.03.2016 - Az: XII ZB 634/14

ECLI:DE:BGH:2016:020316BXIIZB634.14.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.211 Beratungsanfragen

Sehr ausführliche und sehr gut verständliche Beratung.
Besser gehts nicht.
Werde bei Bedarf auf jeden Fall AnwaltOnline wieder in ...

Verifizierter Mandant

Ich bin mit Ihrer Beratung sehr zufrieden, auch wenn Sie meine letzte Frage mit dem Jugendamt nicht beantwortet haben; ich kann mir die Antwort Ihren ...

Rudolf Müller, Spabrücken