Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.176 Anfragen

Aufhebung einer Betreuung und die Vollmacht

Betreuungsrecht

Die Aufhebung einer Betreuung gemäß § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Fall der Veränderung in der gesetzlichen Vertretung im Sinne des § 14 Abs. 2 1. Hs. VwVfG NRW.

Nach § 14 Abs. 2 Hs. 1 VwVfG NRW wird eine Vollmacht weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben.

Eine Aufhebung der gesetzlichen Vertretung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn eine Betreuung nach § 1908d BGB beendet wird.

Bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch liegt es nahe, den Wegfall der gesetzlichen Vertretung - hier im Wege der Aufhebung der Betreuung gemäß § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB - als Fall der Veränderung in der derselben aufzufassen.

Ferner wird die Auffassung gestützt durch die Gesetzesbegründung der gleichlautenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 VwVfG des Bundes, wonach der Wegfall des gesetzlichen Vertreters einen Fall der Veränderung in der gesetzlichen Vertretung darstellt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR "Mittwochs live" *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.176 Beratungsanfragen

Sehr ausführliche und schnelle Beratung. Hat uns sehr geholfen. Danke.

Verifizierter Mandant

Für Ihre Beratung und Schriftliche Abwicklung darf ich mich bedanken.Die Beratung ist bis jetztz erfolgreich. Der Angekündigte Termin der Inkasso ...

Siegfried Dzialoszynski, Ravensburg