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Tod während des Betreuungsverfahrens

Betreuungsrecht

Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden.


BGH, 24.10.2012 - Az: XII ZB 404/12

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