Gutachten im Betreuungsverfahren muss nicht immer dem Betroffenen ausgehändigt werden

Betreuungsrecht

Sofern die vollständige schriftliche Bekanntgabe eines Gutachtens in einem Betreuungsverfahren die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden kann, kann von der Bekanntgabe abgesehen werden. In einem

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