- Betreuungsrecht
- Urteile
Erweiterung auf Aufgabenkreis Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung geht nicht ohne weiteres
Betreuungsrecht
Soll ein Betroffener für eine Heilbehandlung untergebracht werden und hierfür die Betreuung auf die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung erweitert werden, so ist dies nur dann erforderlich, wenn die Heilbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung überhaupt in Frage kommt. Die bedeutet, dass die Behandlung nach vorläufiger Einschätzung erfolg verspricht sowie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.284 Beratungsanfragen
Eine umfangreiche, sachkundige und sehr gut verständliche Beratung.
Die Lösungsvorschläge sind gut umsetzbar und werden sicher zum Erfolg ...
Oliver Schultz, Wriezen
Ich war mit der Beratung von Frau Patrizia Klein sehr zufrieden, ich werde mich weiteren Frage wieder an Sie wenden.
Verifizierter Mandant