Verwandter wurde nicht Betreuer - Beschwerderecht?

Betreuungsrecht

Eine weiterführende Beschwerde durch einen nahen Verwandten eines Betreuten, die sich gegen die gerichtliche Entscheidung, in einem Teilbereich die Betreuung nicht dem Verwandten zuzuweisen und den bisherigen Betreuer zu bestätigen, richtet ist mangels Beschwerdeberechtigung unzulässig. Es liegt keine Verletzung eigener Rechte vor.
Das Vorrangrecht des Verwandten kann nur ausgeübt werden, wenn kein Betreuer bestellt ist, bei Ablehnung der Entlassung eines Betreuers in einem Teilbereich ist dies nicht der Fall.


OLG Rostock, 21.06.2006 - Az: 3 W 12/06

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Das es so schnell bearbeitet wurde hätte ich nicht gedacht, sollten unklarheiten auftauchen melde ich noch einmal.

Wilfried Kaufmann, Ehrenkirchen