Bestellung eines Ersatzbetreuers

Betreuungsrecht

1. Für Verhinderungsfälle tatsächlicher Art kann ein Ersatzbetreuer bestellt werden. 
2. Nur wenn es sich aufgrund der konkreten Sachlage als erforderlich erweist, kommt die Bestellung eines Ersatzbetreuers in Frage. Es ist nicht ausreichend, wenn hierfür die weder zeitlich noch inhaltlich konkretisierte Möglichkeit, daß

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