Die Höhe des Stundensatzes einer Sozialwirtin

Betreuungsrecht

Vorliegend forderte eine Betreuerin, die erfolgreich die Ausbildung zur Sozialwirtin (BFZ-FH) bei den beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg Weingarten abgeschlossen hatte, eine Vergütung auf der Grundlage des ihr bis dahin im Verwaltungsverfahren erstatteten Stundensatzes von 44 €. Dies wurde erst genehmigt, auf Beschwerde der Staatskasse hin wurde dann aber die Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 33,50 € festgesetzt. Das wollte die Betreuerin nicht hinnehmen.

Der BGH stellte hierzu fest, dass die von der Betreuerin absolvierte Ausbildung zur Sozialwirtin schon im Hinblick auf Art und Umfang nicht mit einer Ausbildung an einer Hochschule zu vergleichen ist.


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