Betreuervergütung bei BWL-Studium

Betreuungsrecht

Eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG setzt voraus, dass ein erheblicher Teil der durch das Studium erworbenen Kenntnisse für die übertragenen Aufgabenkreise allgemein nutzbar ist.

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