Ausbildung ohne betreuungsrelevante Inhalte

Betreuungsrecht

Hatte die Ausbildung des Betreuers aufgrund der Komplexität der betreffenden Fachrichtung am Rande auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt, so rechtfertigt dies keinen erhöhten Stundensatz. Hierfür wäre

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