Abschlagszahlung auch bei Mittellosigkeit auf Vergütung anrechnen

Betreuungsrecht

Wurde eine Abschlagszahlung aus dem Vermögen des Betreuten rechtmäßig entnommen, so ist diese auf den Vergütungsanspruch des Betreuers anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn sich bei der endgültigen Vergütungsfestsetzung

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