- Betreuungsrecht
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Abschlagszahlung auch bei Mittellosigkeit auf Vergütung anrechnen
Betreuungsrecht
Wurde eine Abschlagszahlung aus dem Vermögen des Betreuten rechtmäßig entnommen, so ist diese auf den Vergütungsanspruch des Betreuers anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn sich bei der endgültigen Vergütungsfestsetzung
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