Übergangsweise auch nach dem 1.1.1999 die alte Vergütung?

Betreuungsrecht

Ein vor dem 1.1.1999 mindestens zwei Jahre als Berufsbetreuer tätiger Betreuer, der nach neuem Recht die bislang bewilligten Stundensätze aufgrund mangelnder Qualifikation nicht mehr erhalten kann, kann eine vom gesetzlichen Stundensatz abweichende

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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen

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