- Betreuungsrecht
- Urteile
Ausschlussfrist beachten!
Betreuungsrecht
Die Ausschlussfrist für die Betreuervergütung (§§ 1908i, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB) beginnt mit der Ausführung der jeweiligen Betreuungstätigkeit. Die Fälligkeit des Anspruchs ist nicht Voraussetzung für den Fristbeginn. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist ist ebenso ausgeschlossen wie eine Hemmung der Frist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.175 Beratungsanfragen
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin