Die von einem Sozialpädagogen als
Betreuer durchgeführte Verwaltung eines Vermögens in Höhe von 3,5 Millionen DM (ca. 1,789 Mio €), bestehend aus mehreren Immobilien, deren Vermietung besondere Probleme bereitet und aus in diversen Depots angelegtem Geldvermögen; die Erforderlichkeit der ständigen Kooperation mit einem
Testamentsvollstrecker und einem
Gegenbetreuer sowie weitere Probleme im Kontakt mit dem
Betreuten, rechtfertigt einen Netto-Stundensatz von 130 DM (66,47 €).
Die Zubilligung eines Stundensatzes von 80 DM (40,90 €) ist demgegenüber unter keinem denkbaren Gesichtspunkt angemessen.
Dem anwaltlichen Berufsbetreuer eines vermögenden Betroffenen ist auch nach neuem Recht ein Mindestnettostundensatz in Höhe von 180 DM (92,03 €) als Vergütung zu bewilligen.