Kein Honorar für Abschiedsbesuch

Betreuungsrecht

Steht die Entlassung des Betreuers bevor und ist ihm dies auch bekannt, ist eine zwar moralisch wünschenswerter aber rechtlich nicht notwendiger Besuch beim Betreuten nicht vergütungsfähig.


AG Betzdorf, 19.06.2000 - Az: 6 XVII I 26

Quelle: FamRZ 2001, 1242

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