- Betreuungsrecht
- Urteile
Anwendung der Übergangsvorschrift
Betreuungsrecht
Die Anwendung der Übergangsvorschrift des § 1 III BVormVG setzt nur voraus, dass der Betruer mindestens zwei Jahre lang vor Inkrafttreten des Gesetzes als Berufsbetreuer tätig war; eine Tätigkeit in dem konkret abzurechnenden Betreuungsfall ist dabei nicht erforderlich.
Ebenso:
OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - Az: 25 Wx 24/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.974 Beratungsanfragen
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg
Die Beratung war schnell und gut, auch wenn das Ergebnis nicht so war wie erwartet verhinderte es unnötige weitere Bemühungen. Der Service war ...
Verifizierter Mandant