- Betreuungsrecht
- Urteile
Besuch des Betreuers nur bei konkretem Anlass?
Betreuungsrecht
Besuche des
Betreuers beim
Betreuten müssen keinen konkreten Anlass haben.
Es reicht für die Erforderlichkeit und damit Vergütungsfähigkeit aus, dass die Besuche der Pflege des Vertrauensverhältnisses zwischen Betreutem und Betreuer und der Information über den Stand der Angelegenheiten des Betreuten dient.
Es ist auch zulässig, diese Gespräche im Rahmen von Kurzausflügen oder Gaststättenbesuchen in der Umgebung des Heimes, in dem der Betreute lebt, durchzuführen.
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Dr. Madalina Argesanu, Stadtlohn