- Betreuungsrecht
- Urteile
Anzahl der Hausbesuche
Betreuungsrecht
1 bis 2 monatliche Hausbesuche des Betreuers beim Betreuten sind normalerweise ausreichend. Der zusätzliche Zeitaufwand für Einkäufe, für die Überwachung einer Möbellieferung und für die Begleitung des Betreuten zu einem Termin beim Gesundheitsamt oder einem Arzt kann erforderlich sein.
Telefonische Gespräche zwischen dem Betreuer und dem Arzt des Betreuten sind im allgemeinen ausreichend.
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Hans-Jürgen Lankau, Hess.-Lichtenau