Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten

Betreuungsrecht

Der Betreuer hat Anspruch auf Ersatz seiner Kopierkosten nach § 11 ZSEG. Danach können pro Betreuungssache und pro Kalenderjahr für die ersten 50 Seiten je DM 1,- und für jede weitere Seite DM 0,30 verlangt werden.


LG Koblenz, 18.04.2000 - Az: 2 T 224/2000, 2 T 224/00

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