Urteile - Betreuer

Betreuungsrecht

Betreuer sollen die von ihnen betreuten Menschen in einem vom Gericht festgelegten Bereich vertreten.

Ein Betreuer kann nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der in § 1896 Absatz 1 BGB genannten Krankheiten oder Behinderungen beruht.

Gegen den Willen der betroffenen Personen, wenn sie diesen frei bilden können, darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Ein Betreuer kann ein Berufsbetreuer, ein Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer oder ein ehrenamtlicher Betreuer sein.

Strittig sind oft Fragen der Betreuerbestellung und Entlassung, die Aufgabenbereiche und die Befugnisse des Betreuers.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.239 Beratungsanfragen

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim

Sehr geehrte Frau Klein,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Beratung.

Rolf Hempel, Amt Wachsenburg