Arzthaftung und die Aufklärungspflichten

Betreuungsrecht

Auch der Arzt, der einen Patienten ausschließlich über den von einem anderen Arzt angeratenen und durchzuführenden Eingriff aufklärt, kann dem Patienten im Falle einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung aus unerlaubter Handlung haften.


BGH, 21.10.2014 - Az: VI ZR 14/14

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