Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.313 Anfragen

Kontrollbetreuer vermeidbar?

Betreuungsrecht

Die Bestellung eines Kontrollbetreuers kommt neben einer Vorsorgevollmacht dann in Betracht, wenn der Vollmachtgeber wegen inzwischen eingetretener Geschäftsunfähigkeit oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. die Vollmacht wirksam zu widerrufen und wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte entgegen den Interessen des Vollmachtgebers handelt. (Näheres hierzu siehe "Wann kann ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden?")

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Letzte Änderung: 28.06.2018

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.313 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant

Schnelle um kompetente Beratung auch wenn das Ergebnis nicht so ist wie erhofft kann ich den Sachverhalt nachvollziehen

Verifizierter Mandant