Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.959 Anfragen

Verhältnis zwischen Grundsicherungsrente und Unterhalt im Einzelnen

Betreuungsrecht

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung

Die Grundsicherungsrente ist bedarfsorientiert. Ein Anspruch besteht also, insoweit mit der Sozialhilfe vergleichbar, nur dann, wenn das eigene Vermögen und das eigene Einkommen zur Bedarfsdeckung beim Betroffenen nicht ausreichen. Der Betroffene muss auch zunächst seine Unterhaltsansprüche durchsetzen. Das gilt - wie bereits erwähnt - ohne Einschränkungen nur für Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten oder geschiedene Ehegatten (Lebenspartner).

Diesen gegenüber ist der Anspruch auf Grundsicherungsrente nachrangig. Anders dagegen verhält es sich bei Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern und Eltern des Betroffenen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Letzte Änderung: 17.06.2021

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.959 Beratungsanfragen

sehr schnelle und ausführliche Rückmeldung. Gerne wieder.

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückantwort, schnelles Angebot, einfache Bezahlung und sehr gute Antwort. Problem gelöst - DANKE!

Bernd Simon