Befreiter Betreuer

Betreuungsrecht

Der sogenannte befreite Betreuer ist eine Sonderform des Betreuers. Der befreite Betreuer unterliegt nicht der jährlichen Rechnungslegungspflicht und muss bei der Geldanlage die Genehmigungspflichten nicht berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Beschränkungen bei der Geldanlage entfallen:

  • Mündelsichere Geldanlagen erfordern keine betreuungsgerichtliche Genehmigung
  • Verfügung über Geldanlagen bedarf keiner Genehmigung
  • Die Verfügungsgrenze i.H.v. 3000 € ist aufgehoben
  • es ist kein Sperrvermerk anzubringen
Der befreite Betreuer muss anstelle der jährlichen Rechnungslegung alle zwei Jahre ein neues Vermögensverzeichnis einreichen, wobei die Frist auch auf fünf Jahre verlängert werden kann.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Letzte Änderung: 15.09.2023

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.173 Beratungsanfragen

Schnelle um kompetente Beratung auch wenn das Ergebnis nicht so ist wie erhofft kann ich den Sachverhalt nachvollziehen

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die schnelle und professionelle Beantwortung meiner Fragen.

Verifizierter Mandant