Berufsbetreuer

Betreuungsrecht

Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, wird ein Berufsbetreuer bestellt, also einer Person, die Betreuungen berufsmäßig betreibt. Das ist dann der Fall, wenn der Betreuer mindestens zehn Betreuungen führt oder regelmäßig mindestens 20 Wochenstunden für die Betreuertätigkeit aufwendet. Diese Zahlen können dann unterschritten werden, wenn eine Tätigkeit als Berufsbetreuer erst aufgebaut werden soll.

Von der Ausbildung her handelt es sich dabei häufig um Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Altenpfleger aber auch um Angehörige juristischer, medizinischer oder kaufmännischer Berufe. Ein bestimmter beruflicher Werdegang ist bisher nicht vorgeschrieben. Zunehmend werden aber, z.B. von den Betreuungsbehörden Kurse angeboten, die für den Betreuerberuf qualifizieren sollen.

In dem Beschluss über die Anordnung der Betreuung wird vermerkt, dass es sich bei dem ausgewählten Betreuer um einen Berufsbetreuer handelt. Dies ist wegen der Höhe der Vergütung des Betreuers wichtig.

Letzte Änderung: 11.03.2019

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