[AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2015]

Betreuungsrecht

[AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2015]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                           August 2015 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************************ *1* Interessante Urteile >> Ergänzende Betreuungsanordnung bei lückenhafter Vorsorgevollmacht

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene seiner Ehefrau
Vorsorgevollmacht unter Verwendung des vom Bundesministerium der Justiz
bereitgestellten Musterformulars erteilt. In dem Formular ist unter der
Überschrift "Vermögenssorge" der Punkt "Sie darf mein Vermögen verwalten
und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland
vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/urteile/5943/ergaenzende-betreuungsanordnung-bei-lueckenhafter-vorsorgevollmacht

>> Genehmigung der geschlossenen Unterbringung und die Anhörung des
Betroffenen

Es stellt einen Verfahrensmangel dar, eine Nichtabhilfeentscheidung
unter anderem auf ein psychiatrische Sachverständigengutachten zu
stützen, ohne der Betroffenen (und den übrigen Verfahrensbeteiligten)
zuvor hierzu das erforderliche rechtliche Gehör zu gewähren.
Rechtliches Gehör ist gemäß Art. 103 I GG allen Beteiligten zu allen
Ermittlungsergebnissen - nicht nur im Rahmen von [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/urteile/vorsorgevollmacht/unterbringung_102_genehmigung_der_geschlossenen_unterbringung_und_die_anhoerung_des_betroffenen.html

>> Beschwerdebefugnis eines entlassenen Betreuers

Dem Betreuer steht gegen seine Entlassung bei fortbestehender Betreuung
eine Beschwerdeberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 FamFG zu.

Die im Verfahren der Verlängerung der Betreuung ohne erkennbaren Grund
vorgenommene Aufspaltung der zu treffenden Einheitsentscheidung in einen
Beschluss [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/urteile/4765/beschwerdebefugnis-eines-entlassenen-betreuers

>> Betreuervergütung eines Diplom-Betriebswirts (FH)

Bei einem Berufsbetreuer, der an der Fachschule für Ökonomie mit
Studienabschluss "Ökonom" in der Fachrichtung "Rechnungsführung und
Statistik" einen Studienabschluss als "Diplom-Betriebswirt (FH)"
erworben hat, kann nicht den höchsten Stundensatz von 44 € als Vergütung
angesetzt werden. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/urteile/5079/betreuerverguetung-eines-diplom-betriebswirts-fh

>> Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

Zustellung an eine prozessunfähige Person
Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig
Vorsorgevollmacht und freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/urteile
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************************************************************************ *2* Das Thema des Monats >> Betreuer wider Willen?

Zum Betreuer kann nur bestellt werden, wer sich dazu bereiterklärt (§
1898 Abs. 2 BGB). Es kann also niemand zwangsweise zum Betreuer bestellt
werden. Der Widerruf der Bereiterklärung führt nach h.M. dazu, dass der
Betreuer wieder entlassen werden muss.

"Bei Widerruf der Bereiterklärung des Betreuers ist dieser auch dann zu
entlassen, wenn die Voraussetzungen des § 1908b II BGB nicht vorliegen.
LG Duisburg, Entscheidung vom 07.01.1993 - 2 T 280/92".

Die Entlassung kann aber je nach Belastung und Arbeitsweise des
Betreuungsgerichts dauern, evtl. Monate lang. Dies kann dann zu schweren
Folgen für den Betreuer führen, wenn er wegen einer Erkrankung oder
wegen Alters seine Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr ordnungsgemäß
erfüllen kann. Die Betreuung muss jedenfalls in den wesentlichen [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/betreuungsrecht/tipps/376/betreuer-wider-willen ************************************************************************
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Jürgen Linnerz, Neuss

Bin beeindruckt!

Boris Vetter, Hergatz