- Betreuungsrecht
- Gesetze
§ 91 Gebührenfreie Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts
Kostenordnung ()
Für die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts werden nur die in §§ 92 bis 98 bestimmten Gebühren erhoben; im übrigen ist die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts gebührenfrei.
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