Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.239 Anfragen

§ 312 Unterbringungssachen

Familienverfahrensgesetz a.F. (Auszüge) (FamFG a.F.)

Unterbringungssachen sind Verfahren, die
1.  die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung und die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (§ 1906 Absatz 1 bis 3a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) eines Betreuten oder einer Person, die einen Dritten dazu bevollmächtigt hat (§ 1906 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
2.  die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
3.  eine freiheitsentziehende Unterbringung und eine ärztliche Zwangsmaßnahme eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker
betreffen. Auf die ärztliche Zwangsmaßnahme finden die für die Unterbringung in diesem Abschnitt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers stets erforderlich.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.239 Beratungsanfragen

Alles sehr schnell und hilfreich gelaufen! -> TOP <-

Krüger, Bad Mergentheim

Pünktlicher Anruf für die telefonische Beratung, exakte schriftliche Zusammenfassung - sehr zu empfehlen.

Verifizierter Mandant