Jubiläumsgeld bei Renteneintritt

Arbeitsrecht

Der Anspruch des Beschäftigten auf ein Jubiläumsgeld "bei Vollendung" einer bestimmten Beschäftigungszeit setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht. Dies ergibt sich u.a. auch aus dem Sinn und Zweck der Zahlung.

Im vorliegenden Fall war der Arbeitnehmer just an diesem Tag in Rente gegangen und bezog ab diesem Tag die gesetzliche Rente. Der Arbeitgeber vertrat die Ansicht, dem Kläger kein Jubiläumsgeld zustehe, da er am 1. März 2012, dem Jubiläumstag, nicht mehr Beschäftigter gewesen sei. Es genüge für den Anspruch nicht, dass das Arbeitsverhältnis gleichzeitig mit Vollendung der erforderlichen Beschäftigungszeit geendet habe.



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