Die berufliche Fortbildung bietet dem
Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten oder aufzufrischen sowie zu erweitern und/oder zu vertiefen. Dabei geht es auch darum, sich der technischen Entwicklung im eigenen Berufswelt anzupassen.
Die berufliche Fortbildung wird über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert und geregelt.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Fortbildung. Dies kann jedoch
tarifvertraglich oder durch
betriebliche Vereinbarung festgeschrieben werden.
Fortbildung- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber gleichermaßen - dennoch gibt es immer wieder Streit z.B. über Rückzahlungsklauseln, die gerichtlich zu klären sind.
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