Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf
Weihnachtsgeld, dennoch kann ein
Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Hierbei sind folgende Möglichkeiten denkbar:
Im
Arbeitsvertrag wurde ein Weihnachtsgeld zugesichert.
Die Zahlung eines Weihnachtsgelds wurde im für den
Arbeitgeber gültigen
Tarifvertrag niedergelegt.
Es besteht hinsichtlich der Zahlung von Weihnachtsgeld eine betrieblichliche Übung, beispielsweise weil der Arbeitgeber mindestens 3 Jahre lang vorbehaltlos Weihnachtsgeld bezahlt hat.
In einer
Betriebsvereinbarung wurde die Zahlung von Weihnachtsgeld vereinbart.
Ein Anspruch kann sich auch aus dem
Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, da einzelne Arbeitnehmer nicht aus der Zahlung von Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden können, wenn alle anderen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen.
Der Anspruch bei ausscheidenden Arbeitnehmern richtet sich nach dem Charakter der Zahlung:
Hat die Zahlung Entgeltcharakter, wird also die bereits geleistete Arbeit zusätzlich vergütet, besteht ein Anspruch auf eine - ggf. anteilige - Auszahlung.
Bei einem Gratifikationscharakter, der die Betriebstreue honorieren soll, können Arbeitnehmer ausgeschlossen werden, die an einem bestimmten Stichtag nicht in einem ungekündigten
Arbeitsverhältnis stehen.
Bei einem gemischten Zweck gilt die Regel für die Zahlung mit Entgeltcharakter.
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