Zeitungszusteller - Voller Mindestlohnanspruch bei zusätzlichem Einsortieren von Werbung

Arbeitsrecht

Der derzeit noch abgesenkte Mindestlohn für Zeitungszusteller gem. § 24 Abs. 2 MiLoG greift nur, wenn es sich ausschließlich um „periodische Zeitungen oder Zeitschriften“ handelt und diese auch ausschließlich „zugestellt“ werden. Als Ausnahmevorschrift ist § 24 Abs. 2 S. 3 MiLoG restriktiv auszulegen, womit der Begriff „ausschließlich“ sowohl tätigkeits-, als auch zustellungsbezogen zu verstehen ist.

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