Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt („equal pay“)
Arbeitsrecht
Maßgeblich für das Vergleichsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist die Tätigkeit, die der Entleiher dem Leiharbeitnehmer ausdrücklich oder konkludent durch Billigung oder Duldung zugewiesen hat.
BAG, 23.11.2016 - Az: 5 AZR 53/16
ECLI:DE:BAG:2016:231116.U.5AZR53.16.0
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