Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 359.919 Anfragen

Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

Arbeitsrecht

Ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG verhindert den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 Abs. 1 BGB erforderlichen Leistungserfolg auch dann, wenn der Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war und der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen hat.

§ 17 Satz 2 MuSchG regelt die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird.


BAG, 09.08.2016 - Az: 9 AZR 575/15

ECLI:DE:BAG:2016:090816.U.9AZR575.15.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.919 Beratungsanfragen

Ich hatte mein eigenhändig verfasstes Testament überprüfen lassen. Ich habe innerhalb von wenigen Stunden eine sehr ausführliche und kompetente ...

Verifizierter Mandant

Ich möchte mich bei Frau Patrizia Klein für die rasche Antwort bedanken.

Giuseppe Ravi Pinto, Schweiz