Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L bei höherwertiger Vorbeschäftigung

Arbeitsrecht

Der Anwendungsbereich der Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 ist nur auf Sachverhalte mit Auslandsbezug eröffnet.

Ein Arbeitnehmer, der niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt hat, kann sich daher nicht darauf berufen, die Differenzierung in § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L zwischen Arbeitnehmern, die ein neues Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber nach einer gemäß der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L unschädlichen Unterbrechung begründen, und den Arbeitnehmern, die von einem anderen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis zu einem Land wechseln, verstoße gegen die unionsrechtlichen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und sei daher nichtig.


LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - Az: 7 Sa 773/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.958 Beratungsanfragen

Ich habe sehr schnell, sogar am Samstag eine kompetente, ausführliche und günstige Auskunft zu meinem Anliegen erhalten. AnwaltOnline hat sich dabei ...

Verifizierter Mandant

Die exzellente Beratung hat mir die Augen geöffnet und mich vor weiteren (Prozess-)Kosten bewahrt.

Wolfgang Helm, Hamburg