Ein
Tarifvertrag entsteht durch die Zusammenarbeit der Tarifparteien.
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.
Auf Arbeitgeberseite können sowohl von einem
Arbeitgeberverband als auch von einem einzelnen
Arbeitgeber Tarifverträge abgeschlossen werden - auf Arbeitnehmerseite können indes nur
Gewerkschaften Tarifverträge vereinbaren.
Es gibt drei verschiedene Gründe, aus denen ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist:
Tarifwirkung: Der Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat und der Arbeitgeber ist an den Tarifvertrag gebunden
Bezugnahme: Im
Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll
Allgemeinverbindlichkeit: Der Tarifvertrag wurde für
allgemeinverbindlich erklärt
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