Urteile - Streik

Arbeitsrecht

Der Streik ist ein Mittel des Arbeitskampfes, bei dem die Arbeitnehmer gemeinsam und planmäßig die Arbeit niederlegen. Ziel eines Streiks ist es, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und nach Erreichung des Zweckes die Arbeit wieder aufzunehmen.

Ist ein Streik rechtlich erlaubt, so ist es dem Arbeitgeber verwehrt, die Streikenden mit Abmahnungen oder Kündigungen zu maßregeln.

Aber kann man so einfach in den Streik treten? Grundsätzlich gilt, dass ein legaler Streik von einer Gewerkschaft getragen und einen positiven Beitrag zur gewerkschaftlicher Tarifpolitik leisten muss.

Wann ein Streik konkret erlaubt ist, wer streiken darf und was mit dem Gehalt passiert muss immer wieder gerichtlich geklärt werden.

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Urteil

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Peter Rompf, Burscheid