Im Arbeitsrecht sind die Beteiligten mit vielfältigen steuerrechtlichen Fragen beschäftigt.
So z.B. die Ein-Prozent-Regelung, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, u.v.m.
Die wichtigste Steuer ist wohl die
Lohnsteuer. Sie ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.
Für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer ist der
Arbeitgeber zuständig. Dieser muss eine (Lohn-)Abrechnung erteilen und dabei die einzubehaltende Lohnsteuer berechnen, bei der Auszahlung einbehalten und an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen.
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