Ein regelaltersrentenberechtigter Arbeitnehmer ist in einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG hinsichtlich des Kriteriums "Lebensalter" deutlich weniger schutzbedürftig als ein Arbeitnehmer, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.
BAG, 27.04.2017 - Az: 2 AZR 67/16
ECLI:DE:BAG:2017:270417.U.2AZR67.16.0
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